Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Softwareerwerb SyncroNaut (Nutzungsvertrag)
der ASBiON Software GmbH – 79346 Endingen a.K., Deutschland
§ 1) Allgemeines
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der ASBiON Software GmbH, im folgenden kurz ASBiON genannt (als Auftragnehmerin), welche im Zusammenhang mit dem Produkt SyncroNaut stehen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von ASBiON schriftlich bestätigt werden.
§ 2) Besondere Vertragsbedingungen
- Der Kunde erwirbt mit Kauf einer Softwarelizenz ein nichtausschließliches Benutzungsrecht auf unbestimmte Zeit. Voraussetzung ist die Anerkennung dieser AGB.
- Der Kunde erkennt mit der Bestellung insbesondere im Internet, jedoch spätestens mit der Freischaltung des SyncroNaut, die AGB an. Die Anerkennung ist durch technische Mechanismen realisiert. Die AGB, welche in der Software hinterlegt sind, entsprechen den AGB im Internet. Im Zweifelsfalle gelten die AGB der Software. Diese können durch den Käufer überprüft und gerügt werden, bevor er eine Freischaltung der Software vornimmt. Die AGB können jeweils ausgedruckt werden.
- Bei Kauf über den Fachhandel oder der Weiterveräußerung an Dritte gelten diese AGB ebenfalls, mit Ausnahme der anders ablaufenden Liefer- und Zahlungsvorgänge. Auf der Verpackung ist ein Hinweis auf die Internetadresse und die AGB zu finden.
- Mit der Freischaltung des SyncroNaut werden auf jeden Fall die AGB und Lizenzbestimmungen nochmals als rechtsverbindlich bestätigt und akzeptiert (dies wird technisch auch erzwungen).
Wer diese Bestätigung nicht vornehmen möchte und behauptet, die AGB bei Kauf nicht gekannt zu haben, kann lediglich mittels einer gerichtlichen Klage versuchen, das Recht auf einen Rücktritt vom Kauf zu erwirken.
Ohne Vornahme der Freischaltung kann und darf die Software nicht dauerhaft genutzt werden. - Mit Lieferung des lizenzformabhängigen Freischaltcode erteilt ASBiON eine Nutzungslizenz entsprechend des bestellten und in der Software bzw. im Internet hinterlegten Lizenzumfangs.
Die Lieferung des Freischaltcode erfolgt meist erst nach korrektem und vollständigem Zahlungseingang auf unserem Konto. Beim Kauf im Fachhandel ist der Freischaltcode der Auslieferung beigelegt und muss vom Kunden eingegeben werden. Teilweise wird lediglich ein vorläufiger Freischaltcode beigelegt, der nach Zahlungseingang durch einen endgültigen Freischaltcode ersetzt wird. - Bei Auswahl der Home-Version ist zu beachten, dass diese Version ausschließlich für Privatpersonen und deren privaten Nutzung auf privaten Rechnern lizenziert wird. Sie hat fachliche Einschränkungen.
- Freiberufler, Gewerbetreibende und Organisationen aller Art können nur die höheren Versionen ab Professional lizenzieren. Die Versionen unterscheiden sich sowohl fachlich als auch im Umfang der Nutzung. Die entsprechenden Lizenzbestimmungen sind zwingend zu beachten.
- Bei allen Versionen geht ASBiON davon aus, dass der Kunde die Software auf ihre Eignung geprüft hat und die Installations- und Handbuchdateien vorliegen (z.B. per Internet-Download der 30-Tage-Vollversion). Ein Rückgaberecht wird daher nicht eingeräumt. ASBiON behält sich das Recht auf Änderungen an der Software vor. Die zugesicherten Nutzungsmöglichkeiten werden dabei nicht eingeschränkt.
- Beim Kauf über die Internetseite erfolgt die Auslieferung durch den Versand der Freischaltinformationen die Software selbst kann jederzeit von der Internetseite herunter geladen werden. Verpackungseinheiten können zusätzlich erworben werden. Diese enthalten jeweils eine Installations-CD und ein umfangreiches Handbuch. ASBiON steht es frei, den Verkauf von Verpackungseinheiten einzustellen.
Beim Kauf über einen Fachhändler werden mindestens die Freischaltinformationen an den Kunden übertragen. Es obliegt dem Fachhändler, ob dieser die Software mit oder ohne Verpackungseinheiten vertreibt. - Alle Preise im Internet sind Brutto ausgewiesen. Der Nettobetrag und die gesetzliche Mehrwertsteuer werden auf der Rechnung dargestellt. Bei einer Veränderung der Mehrwertsteuer behält sich ASBiON das Recht vor, die Bruttopreise zu erhöhen.
§ 3) Haftung und Gewährleistung:
- Dem Kunden ist bekannt, dass Standardsoftware mit Hinblick auf die vielfältigen Systemumgebungen und deren Komplexität in der Regel nicht fehlerfrei ausgeliefert werden kann.
- Mängel sind unverzüglich schriftlich und mit ausführlicher Fehlerbeschreibung anzuzeigen. Ist ASBiON nicht in der Lage oder Willens, einen Mangel, der die Brauchbarkeit wesentlich einschränkt und beim Eignungstest gemäß § 2.9 nicht erkennbar war, innerhalb eines angemessenen Zeitraums durch ein Update zu beseitigen, kann die Ware zurückgegeben werden. Entsprechende Updates werden im Internet zum Download angeboten. Mängel, die erst nach einem Jahr nach Kauf gemeldet werden, führen zu keinen Ansprüchen seitens des Kunden, sofern dadurch eventuelle gesetzlich abgesicherte Ansprüche nicht ausgeschlossen werden. Dafür gelten dann die gesetzlichen Mindestfristen.
- Die Haftung des Lieferanten, auch für Erfüllungsgehilfen, wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, egal aus welchem Rechtsgrund entstehend. Für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, insbesondere Datenverluste, ist die Haftung auf vorsätzliches Handeln beschränkt.
- Der Kunde verpflichtet sich, mögliche Datenverluste durch umfassende Datensicherungen so gering wie möglich zu halten. Er eignet sich entsprechende Kenntnisse über zuverlässige Sicherungsmedien und Sicherungsmethoden an (z.B. nach dem Großvater-, Vater-, Sohn-Prinzip).
- Mit Ausnahme von nachgewiesenem vorsätzlichem Fehlverhalten, ist die Haftung von ASBiON auf den zehnfachen Betrag beschränkt, den der Kunde tatsächlich für das Produkt bezahlt hat. Der Einsatz der Software muss von Anfang an entsprechend beschränkt werden. Setzt der Kunde die Software in Bereichen ein, welche einen höheren Schaden mit sich bringen können, so tut er dies auf eigenes Risiko. ASBiON ist nicht bereit die Software an Nutzer zu verkaufen, welche durch den Einsatz des Produktes hohe Schadensersatzforderungen mit sich bringen können und somit ASBiON wirtschaftlich gefährden könnten. Da ASBiON die konkrete Nutzung in der Wertigkeit nicht beeinflussen kann, muss der Kunde dafür Sorge tragen, dass der Einsatz eingeschränkt wird bzw. nicht erfolgt.
- Alle Ansprüche des Kunden verjähren ein Jahr nach dem Rechnungsdatum, sofern nicht gesetzliche Regelungen dem entgegenstehen. Dann gelten gesetzliche Mindestfristen.
§ 4) Rechtseinräumung:
- ASBiON behält an der gelieferten Software die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte, sowie die Verwertungsrechte. Die auf den Bildschirmdarstellungen, dem Programmträger oder der Verpackung aufgebrachten Schutzrechtshinweise – auch Dritter – sind zu beachten.
- Die Dekompilierung oder Disassemblierung der vertragsgegenständlichen Software (Reverse Engineering) ist ebenfalls unzulässig.
§ 5) Schlussbestimmungen:
- Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Wiener UNICITRAL-Übereinkommens über internationale Warenverträge vom 11.04.1980.
- Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von ASBiON ist Endingen a.K.. Falls der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ein deutsches Gericht nach Wahl von ASBiON vereinbart.