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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Softwareerwerb ASBwin (Nutzungsvertrag)
der ASBiON Software GmbH – D 79346 Endingen a.K.

§ 1) Allgemeines
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der ASBiON Software GmbH, im folgenden kurz ASBiON genannt (als Auftragnehmerin), welche im Zusammenhang mit dem Produkt ASBwin (auch Produkte Dritter z.B. Textbausteine) stehen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von ASBiON schriftlich bestätigt werden.

§ 2) Besondere Vertragsbedingungen
1. Der Kunde erwirbt mit Kauf einer Softwarelizenz ein nichtausschließliches Benutzungsrecht auf unbestimmte Zeit. Voraussetzung ist die Anerkennung dieser AGB.
2. Mit Bestellung der Produkte für Bauplaner, hat der Kunde diese AGB´s anerkannt und stellt einen Kaufantrag an uns. Bei Kauf im Fachhandel, werden diese AGB mit der Freischaltung, durch Eingabe und Bestätigung des Auslieferungscodes, anerkannt.
3. Mit Lieferung des lizenzformabhängigen Freischaltcodes-Codes, erteilt ASBiON eine Nutzungslizenz entsprechend des bestellten und in der Software hinterlegten Lizenzumfangs.
4. Die Lieferung des Freischalt-Codes, erfolgt erst nach Zahlungseingang auf unserem Konto.

§ 3) Haftung:
Die Haftung des Lieferanten, auch für Erfüllungsgehilfen, wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für mittelbare oder Folgeschäden, insbesondere Datenverluste, ist die Haftung auf vorsätzliches Handeln beschränkt. Dem Kunden sind Datensicherungspflichten bekannt. Auf jeden Fall ist die Haftung von ASBiON auf den Betrag beschränkt, den der Kunde tatsächlich für das Produkt bezahlt hat.

§ 4) Rechtseinräumung:
1. ASBiON bzw. der Hersteller behalten an der gelieferten Software bzw. den Daten die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte, sowie die Verwertungsrechte. Die auf den Bildschirmdarstellungen, dem Programmträger oder der Verpackung aufgebrachten Schutzrechtshinweise – auch Dritter – sind zu beachten.
2. Die Dekompilierung oder Disassemblierung der vertragsgegenständlichen Software (Reverse Engineering) ist ebenfalls unzulässig.
3. Von uns gelieferte Waren (auch indirekte Lieferungen über die Hersteller) stehen unter unserem verlängertem Eigentumsvorbehalt und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum !

§ 5) Schlussbestimmungen:
1. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Wiener UNICITRAL-Übereinkommens über internationale Warenverträge vom 11.04.1980.
3. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von ASBiON ist Endingen a.K.. Falls der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ein deutsches Gericht nach Wahl von ASBiON vereinbart.

 

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